We, at Cannaboss Inc. import the highest quality, highest value medical cannabis products and distribute them to dispensaries, clinical facilities and to the end user.

Address :
Rechtslage

Rechtslage

Deutschland
In Deutschland ist Cannabis („Pflanzen und Pflanzenteile der zur
Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) seit 2011ein verkehrs- und
verschreibungsfähiges Arzneimittel – sofern es „in Zubereitungen, die
als Fertigarzneimittel zugelassen sind“, enthalten ist oder, seit März
2017, aus staatlich kontrolliertem Anbau beziehungsweise bis zur
Einrichtung dieser aus Importen stammt.
In anderen Formen war bis März 2017 Cannabis lediglich für die
Arzneimittelherstellung, und nur mit Ausnahmegenehmigung nach
§3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke
zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie
für die therapeutische Verwendung verkehrsfähig. 2007 war solch eine
Ausnahmegenehmigung erstmals für eine an MS (Multipler Sklerose)
erkrankte Patientin erteilt worden, da eine solche Genehmigung nach
dem Gesetz „nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen
im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ möglich ist.
Vorangegangen war die Legitimation durch das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2005, das in dieser
Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der
Bevölkerung einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck im
Sinne des §3 Abs. 2 BtMG sah.
Die Bundesregierung beschloss am 4. Mai 2016 einen
Gesetzesentwurf, der die Versorgung der Patienten mit natürlichem
Cannabis und die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen
ermöglichen soll und der am 19. Januar 2017 vom Bundestag
einstimmig verabschiedet wurde. Nach der am 9. März 2017
veröffentlichten Verkündung können bedürftige, chronisch
Schwerkranke Cannabis auf Rezept bekommen, wobei die Kosten
unter Umständen von den Krankenkassen übernommen werden.
Ärzte sollen eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-
Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere
Behandlungsoptionen bestehen. „Die Patienten müssen also nicht
‚austherapiert‘ sein, wie es anfangs hieß, bevor sie einen Anspruch
auf ein Cannabis-Rezept haben.“ Der Arzt darf einem Patienten im
Monat bis zu 100 Gramm Cannabis in Form getrockneter Blüten oder
bis zu 1 Gramm – bezogen auf den Δ 9 -THC-Gehalt – als Extrakt in
standardisierter pharmazeutischer Qualität verschreiben (Änderung

der § 1 und § 2 BtMVV). Um die Versorgung sicherzustellen, wird der
Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland
ermöglicht und der Import von bis zu 42,8 Tonnen Cannabis erlaubt.
Dazu wurde eine staatliche Cannabisagentur eingerichtet, die den
Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert und am BfArM
angesiedelt ist. Ausnahmegenehmigungen der Bundesopiumstelle am
BfArM für den Erwerb von Medizinalhanfprodukten entfallen damit in
Zukunft. Der Eigenanbau bleibt weiterhin verboten. Die Versorgung
deutscher Patienten hängt daher vom Import ab. 2018 wurden 3,1
Tonnen pharmazeutischer Cannabis importiert. Bezugsländer waren
Kanada und die Niederlande. Allerdings kommt es seit der
Legalisierung von Cannabis als Genussmittel in Kanada im Oktober
2018 in Deutschland zu Versorgungsengpässen, da kanadische
Unternehmen seitdem vorrangig den heimischen Markt versorgen.
Aufgrund der Engpässe kooperieren deutsche Händler mit Partnern in
anderen europäischen Ländern wie Mazedonien, um die
Versorgungssicherheit zukünftig zu gewährleisten.
Mit der am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung
begann eine anonymisierte Begleitstudie des Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), deren erste Ergebnisse im
Mai 2019 vorgestellt wurden. Mit fast 70 Prozent ist Schmerz die mit
Abstand häufigste Diagnose für das Verschreiben von
pharmazeutischem Cannabis.
Im April 2019 informierte das BfArM, Zuschläge im Vergabeverfahren
für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erteilt zu
haben. Damit könne der Anbau von Cannabis in pharmazeutischer
Qualität in Deutschland unter den betäubungs- und
arzneimittelrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Drei kanadische
Unternehmen oder Tochterfirmen haben den Zuschlag für die
Produktion von insgesamt 10,4 Tonnen pharmazeutischem Cannabis
in den nächsten drei Jahren erhalten.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April 2016 in einem
Revisionsverfahren einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau
von Cannabis zu Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt. Mit dem
Urteil verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht damit zum ersten
Mal das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, eine
Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, da
das Betäubungsmittel für die medizinische Versorgung notwendig sei
und keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung stehe. Davon unberührt bleibe die Befugnis des BfArM, die
Erlaubnis mit Nebenbestimmungen zu versehen.

Österreich
In Österreich sind Zubereitungen aus Cannabis gemäß § 14 Zif. 3
Suchtgiftverordnung nicht zu verschreiben. Ausgenommen sind
lediglich zugelassene Fertigarzneimittel (Arzneispezialitäten).

Schweiz
In der Schweiz muss für eine Therapie mit Dronabinol vom Arzt eine
patientenspezifische Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für
Gesundheit (BAG) beantragt werden. Da Dronabinol keine
Pflichtleistung der Krankenkassen ist, muss eine Kostenübernahme im
Vorfeld und im Einzelfall abgeklärt werden; bei manchen Kassen
braucht es dafür eine Zusatzversicherung. Seit 2011 ist in der Schweiz
Cannabisanbau mit einem THC-Gehalt bis zu 1 % zulässig, dies vor
allem wegen der natürlichen Schwankungen in den Hanfpflanzen;
zuvor lag der Grenzwert bei 0,3 %, der aber nicht regelmäßig
eingehalten werden konnte. Seither nimmt der industrielle Hanfanbau
für medizinische Zwecke in der Schweiz zu.

Italien
Seit 2006 können Ärzte in Italien dronabinolhaltige
Rezepturarzneimittel verschreiben. Auch die getrockneten und
gemahlenen Blütenstände von medizinischem – von der nationalen
Cannabisbehörde genehmigtem – Cannabis können für die Einnahme
als Abkochung oder die Inhalation mit einem speziellen Vaporizer
verordnet werden. Seit 2013 ist ferner das auf Cannabisextrakten
basierende Fertigarzneimittel Sativex verschreibungsfähig, das im
April 2013 zur Behandlung schmerzhafter Spasmen bei multipler
Sklerose zugelassen wurde.
Bis 2016 wurden Cannabisblüten für die medizinische Verwendung
aus den Niederlanden, die dort unter der Zuständigkeit des Amtes für
medizinischen Cannabis des niederländischen Ministeriums für
Gesundheit, Soziales und Sport erzeugt werden, nach Italien
importiert. 2016 nahm die italienische Armee im Auftrag des
Gesundheitsministeriums (Ministero della salute) den Anbau von

medizinischem Cannabis im eigenen Land auf. Der Anbau erfolgt in
einem pharmazeutischen Betrieb der italienischen Armee in Florenz.
Die als Cannabis FM-2 bezeichnete Sorte enthält 5 bis 8 % THC und
7,5 bis 12 % CBD. Cannabis kann in Italien verschrieben werden bei
chronischen Schmerzen, multipler Sklerose,
Rückenmarksverletzungen; bei Übelkeit und Erbrechen verursacht
durch Chemotherapie, Strahlentherapie, HIV-Therapie; als
Appetitanreger bei Kachexie, Anorexie, Appetitlosigkeit bei
Krebspatienten oder Patienten mit AIDS und bei Anorexia nervosa;
zur Behandlung des Glaukoms; zur Reduzierung der unwillkürlichen
Körper- und Gesichtsbewegungen beim Tourette-Syndrom, wenn
herkömmliche oder Standardtherapien wirkungslos sind.

Frankreich
In Frankreich ist seit 2014 der Cannabisextrakt Sativex zugelassen.
Vorangegangen war ein im Juni 2013 in Kraft getretener Erlass, der
die Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen durch die
französische Arzneimittelbehörde ANSM ermöglichte und den Weg
ebnete für den Verkauf von cannabishaltigen Arzneimitteln.
Die ANSM kann einzelnen Patienten auf Antrag und unter
Verantwortung des verschreibenden Arztes befristet die Anwendung
(Autorisations temporaires d’utilisation nominative, ATUn) des
dronabinolhaltigen Präparats Marinol genehmigen. Es kann dann aus
einem Drittstaat, in dem eine Zulassung besteht (z. B. Kanada, USA),
importiert werden. Im Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden 167
Patienten mit Dronabinol behandelt.

International
Neben Deutschland, Österreich und Schweiz gehören derzeit unter
anderem Belgien, die Niederlande, Spanien, Italien, Finnland,
Portugal, Tschechien, Israel, Uruguay, Kanada, Großbritannien,
Neuseeland, Griechenland, Polen, Dänemark, Paraguay, Peru,
Lesotho, Puerto Rico, Luxemburg, Simbabwe, Südkorea und Thailand
zu den Staaten, in denen Cannabis oder seine Wirkstoffe legal
arzneilich genutzt werden können. In den USA lassen 33 (von 50)
Bundesstaaten, vier der fünf US-Territorien sowie der District of
Columbia die arzneiliche Verwendung von Cannabis und
Cannabisprodukten zu.

Quelle: wikiwand.com