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Geschichte von Cannabis

In verschiedenen Kulturen wird Cannabis seit Jahrtausenden als
Arzneimittel verwendet. Der im 16. Jahrhundert v. Chr. entstandene
Papyrus Ebers erwähnt eine als Cannabis identifizierte Pflanze als
Bestandteil eines Heilmittels „für den Zehennagel“. Die Rezeptur –
unter Verwendung von Ocker – legt eine Anwendung als Umschlag
nahe.
Das klassische chinesische Buch des Shennong von den Heilpflanzen
aus dem 2. oder 3. Jahrhundert n. Chr., dem mythischen Kaiser
Shennong (um 2800 v. Chr.) zugeschrieben, erwähnt das Harz der
Cannabisblüte als Heilmittel bei Verstopfung, Gicht, Malaria
Rheumatismus, Frauenkrankheiten und Geistesabwesenheit.
Auch in der antiken Medizin war die Cannabispflanze bekannt; eine
Abbildung findet sich beispielsweise im 512 n. Chr.
zusammengestellten „Wiener Dioskurides“, einer Ausgabe des
Hauptwerks Περὶ ὕλης ἰατρικῆς (Lat. „De materia medica“‚„Über die
Heilmittel‘) des griechischen Arztes Dioskurides, der im 1. Jahrhundert
n. Chr. lebte. Der griechische Arzt Galenos von Pergamon ordnete der
Hanfpflanze im Rahmen der antiken Humoralpathologie eine
wärmende und austrocknende Wirkung zu.

Die antike Medizin wurde von islamischen Ärzten übernommen und
weiterentwickelt. Arabische Ärzte wie At Tabari und Al Antaki
beschrieben im 9. Jahrhundert auf der Grundlage der antiken Autoren
die Eigenschaften der Pflanze. In der islamischen Medizin wurden
überwiegend die gepressten Samen, weniger oft die Blätter,
verwendet. Im 10. Jahrhundert beschrieb Ishak ben Sulaymān die
Verwendung von Hanfsamen Öl zur Behandlung von
Ohrenkrankheiten; Ibn Al Baitar (um 1190–1248) nutzte Hanfsamen
als Medikament gegen Wurmbefall. Yuhanna Ibn Masawaih (um
777–857) und Avicenna (um 980–1037) wendeten den Saft der Blätter
bei Hautkrankheiten an. Ibn-al Baitār und Al Qazwini (1203–1283)
kannten auch die schmerzstillenden Eigenschaften und nutzten
Cannabis zur Behandlung von Nerven- und Augenschmerzen.
Einzelheiten zur Dosierung wurden in den arabischen Lehrwerken
nicht angegeben; das Öl oder der Saft der Blätter wurden in die
schmerzenden Körperöffnungen eingeträufelt.

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Cannabis fand ab dem 11. Jahrhundert Eingang in die Klostermedizin
und wurde bei unterschiedlichen Beschwerden und als Ersatz für
Opium eingesetzt. Die Äbtissin non Bingen (1098–1179) empfahl Hanf
als Mittel gegen Übelkeit und Magenschmerzen. In die moderne
Medizin fand Cannabis Einzug über den 1839 veröffentlichten Bericht
des irischen Arztes O‘Shaughnessy (1809–1889), der im Rahmen
seiner ärztlichen Tätigkeit während seiner Stationierung im indischen
Kalkutta eine schmerzstillende, krampflösende und
muskelentspannende Wirkung nach Anwendung von Cannabis Indica
(indischer Hanf) feststellte. Auf Basis seiner Beobachtungen und
Studien empfahl O’Shaughnessy die Anwendung von Cannabis bei
Cholera, Rheuma und Tetanus.

Ein populäres Cannabis-Fertigarzneimittel des 19. Jahrhunderts war
das Schlafmittel Bromidia in den USA, ein Elixier aus Cannabis- und
Bilsenkraut Extrakten in Kombination mit Kaliumbromid („Bromkalium“)
und Chloralhydrat. Besonders verbreitet waren ethanolische Extrakte
aus Cannabiskraut (Extractum Cannabis, Tinctura Cannabis). Seit
Beginn des 20. Jahrhunderts wurden cannabishaltige Arzneimittel
wegen ihrer schwankenden Wirkung, schwierigen Dosierung, des
Risikos paradoxer Wirkungen nach und nach durch synthetische
Medikamente, deren Nutzen in modernen klinischen Studien
nachgewiesen werden konnte, ersetzt.
1925 wurde Cannabis durch die 2. Internationale Opiumkonferenz des
Völkerbunds in Genf weltweit als Arzneimittel verboten. Begründet
wurde das Verbot mit damals nicht nachweisbarem medizinischem
Nutzen bei gleichzeitig bestehenden schweren Nebenwirkungen und
psychischer Abhängigkeit. 1961 wurde das Einheitsabkommen über
die Betäubungsmittel geschlossen, das bis heute die Grundlage der
internationalen Drogenkontrolle bildet. Da die Eingruppierung von
Cannabis in Tabelle IV (höchste Gesundheitsgefahr, gleichwertig mit
Heroin) einen durch erweiterte medizinische Indikationen sowie die
relative Ungiftigkeit von Cannabis anderweitig nicht auflösbaren
Konflikt ergebe, hat die zuständige Expertengruppe der WHO, die
ECDD, Anfang 2019 die Empfehlung an die UN ausgegeben,
Cannabis und Derivate aus dieser Gruppe zu tilgen und allenfalls in
Tabelle I zu listen. Nur in der ehemaligen DDR stellten die Leipziger
Arzneimittelwerke bis 1990 das pflanzliche
Fertigarzneimittel Plantival her, das als Bestandteil Cannabis
sativa enthielt.

1944 erschien in den USA der La-Guardia-Report, einer vom
damaligen New Yorker Bürgermeister Fiorello LaGuardia
Expertengruppe, die viele dem Cannabiskonsum zugeschriebene
negative soziologische, psychologische und medizinische
Auswirkungen nicht bestätigt fand. Daraufhin drohte der Leiter der
damaligen Drogenbekämpfungsbehörde Federal Bureau of
Narcotics (FBN), Harry J. Anslinger, weitere Forschungsarbeiten zu
Cannabis hart zu bestrafen.
Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des
psychotropen Hauptwirkstoffes Δ 9 -THC im Jahr 1964 durch Raphael
Mechoulam. Ein weiterer Meilenstein in der Cannabis-Forschung war
die Entdeckung des Endocannabinoid Systems mit seinen Rezeptoren
und endogenen Liganden ab Ende der 1980er-Jahre, das die Basis für
das heutige Verständnis der Wirkungsweise der Cannabinoide bildet.
Das Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste der
Vereinigten Staaten ließ am 21. April 1999 das Patent US6630507 B1
„Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants“ als ursprünglich
Bevollmächtigter eintragen.

In Deutschland setzt sich die „Internationale Arbeitsgemeinschaft
Cannabis als Medizin“, kurz IACM (früherer Name: „AMC“), seit 1997
für die medizinische Verwendung von Cannabis ein.

Quelle: wikiwand.com