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Cannabis auf Rezept

Cannabis auf Rezept

Die Bundesregierung hatte im April 2016 die ersten Schritte für eine
wichtige Gesetzesänderung in die Wege geleitet und am 19.01.2017
hat der Bundestag nun endgültig grünes Licht gegeben:

Das Betäubungsmittelgesetz soll dahin gehend modifiziert werden, dass
schwer kranke Patienten ohne alternative Therapiemöglichkeiten
zukünftig Cannabis-Arzneimittel ärztlich verordnet bekommen können,
wobei die Kosten dann von der gesetzlichen Krankenversicherung
erstattet werden.

Da alle alternativen Therapiemöglichkeiten bereits ausgeschöpft
worden sind und ein verlangsamter Krankheitsverlauf oder die
verbesserte Schmerzsymptomatik des Patienten beim Einsatz von
Cannabis prognostiziert werden kann, ist die Voraussetzung für die
Erlaubnis.

Die Hürden für die Genehmigung vom sogenannten Medizinischen
Cannabis werden nun durch die aktuelle Gesetzesänderung niedriger.
Bis dato war es notwendig, dass die Betroffenen die Notwendigkeit
einer Behandlung mit Cannabis darlegen, ihre Krankheit und ihre
bisherige Therapie dokumentieren mussten. Im beschlossenen
Gesetzentwurf wird eine Ausnahmeerlaubnis durch das BfArM
zukünftig entbehrlich sein.

Durch die gesetzliche Krankenversicherung war eine Kostenerstattung
ebenfalls nicht möglich. Einen Anspruch auf Kostenerstattung erhält
nun auch, wer gesetzlich krankenversichert ist, durch seine
Krankenkasse. Einzige Bedingung dabei ist, dass sich die
Versicherten bereit erklären müssen, an einer Begleitforschung
teilzunehmen.

Der Eigenanbau von Cannabis bleibt allerdings nach wie vor verboten.